Für alle Mitreisenden war der Gerichtshof der Europäischen Union eine Einrichtung, von der sie bisher nicht so viel wussten. Mit einem aufschlussreichen Video erfuhren sie, dass die Hauptaufgabe des Gerichtshof, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der EU zu überprüfen und eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten und vor allem die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei der Anwendung von europäischen Recht zu schützen. Das Unionsrecht hat dabei Vorrang vor dem nationalen Recht aller Mitgliedsstaaten. Auch wenn Mitgliedsstaaten europäisches Recht nicht rechtskonform umsetzen oder gegen europäisches Recht überhaupt verstoßen, wird der Gerichtshof tätig bei Vertragsverletzungsverfahren, die u.a von der EU-Kommission eingeleitet werden.
Auch Mitgliedstaaten könnenbei bestimmten Fällen klagen, und zwar gegen das EU-Parlament und/oder den Rat. Bürger haben auch Zugang zum EuGH. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können das, z.B. gegen eine Handlung eines europäischen Organs, gegen eine Einrichtung oder eine sonstigen Stelle der Europäischen Union, wenn sie von deren Verhalten unmittelbar berührt sind. Auch nationale Gerichte können tätig werden, wenn sie eine Bewertung haben wollen, ob ein Fall europäisches Recht tangiert oder nicht.
27 Richterinnen und Richter (ab 1. Juli 28) arbeiten am EuGH, jeweils für 6 Jahre. Alle 23 Amtssprachen in der EU können verwendet werden. Grundsätzlich ist die Sprache des "Klägers" Verfahrenssprache. Bei Vertragsverletzungen ist es die Sprache des beklagten Staates. Die Urteile sind für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Weiter gibt es 8 Generalanwälte, die eine Art Berater sind für die Richter sind, die sich allerdings nicht nach deren Vorschlägen richten müssen.
Im Gespräch mit einem Mitarbeiter der deutschen Generalanwältin Kokott erfuhr die Gruppe von einigen wichtigen Urteilen des EuGH. Ein Beispiel war der Fall Bosmann, einem belgischen Fussballspieler. Der Gerichtshof hatte im Bereich Freizügigkeit für Arbeitnehmer darüber zu entschieden, ob die Regeln eines Fussballverbandes mit den Regeln der Freizügigkeit vereinbar sind. Der EuGH stellte 1995 fest, dass der Berufssport eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, deren Ausübung nicht durch Regeln über den Transfer von Spielern oder die Begrenzung der Zahl der Spieler, die Staatsanghörige anderer Mitgliedstaaten sind, behindert werden darf.
Das Fazit der Reise ist sicher die Erkenntnis, dass der EuGH und seine Urteile das tägliche Leben der Unionsbürger und -bürgerinnen mehr beeinflusst als vielen unserer Mitreisenden vorher bekannt war.